Wesentliche Grundelemente einer ausgelagerten Arbeitsgruppe
Die ausgelagerte Arbeitsgruppe erbringt ihre Leistung direkt im Betrieb des Auftraggebers
Die Gruppenstruktur ist deutlich erkennbar und bleibt erhalten
Die Gruppe wird durchgehend über eine Fachkraft der Werkstatt begleitet
Durch die Integration in die Abläufe des Betriebes werden sehr arbeitsmarktnahe Arbeitsplätze geschaffen
Der Werkstattstatus bleibt erhalten, da zwischen dem Beschäftigten und der Werkstatt das Vertragsverhältnis weiterhin bestehen bleibt
Kein personenbezogenes Arbeitsverhältnis zum Betrieb
Einzelne Arbeitsgruppen der Werkstätten arbeiten direkt in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und sind in deren Abläufe integriert.
Bei Ausgelagerten Arbeitsplätze oder Außenarbeitsgruppen ist eine größere Anzahl von Werkstattbeschäftigten in einer Firma oder einem Unternehmen tätig. Die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist dadurch permanent vor Ort und die Begleitung und Hilfestellung ist kontinuierlich sichergestellt. Die Gruppenstruktur kann somit erhalten bleiben und es besteht für mehr Beschäftigte die Möglichkeit, unter den Rahmenbedingungen des 1. allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein.
Geschäftskunden und Firmen, die Aufträge an die Werkstätten vergeben, einen Außenarbeitsplatz oder ausgelagerte Arbeitsgruppen zur Verfügung stellen, haben die Möglichkeit, dies bei der Ausgleichsabgabe anzurechnen.
Die Fachkraft für berufliche Integration steht immer im regelmäßigen Kontakt mit dem Praktikanten und der Einrichtung oder Firma. Je nach Intensität und individueller Absprache kommt die Fachkraft zum Praktikumsplatz bzw. Außenarbeitsplatz und unterstützt und berät jeden Einzelnen.